Hochpreisige Produkte werden von Verbrauchern oft über Kredite finanziert. Bei schlechter Bonität darf die Bank den Kredit ablehnen. Ein Bürge kann helfen.
Wenn Sie eine Bürgschaft übernehmen, erklären Sie sich bereit, für eine andere Person zu haften, die möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre Kreditschulden zu begleichen. Was einfach klingt, kann ein erhebliches finanzielles Risiko bergen. Deshalb sollte eine Bürgschaft wohlüberlegt sein.
In § 765 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) sind vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft geregelt. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, dafür einzustehen, dass die Verbindlichkeit des Dritten erfüllt wird. Weiterhin kann die Bürgschaft für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Ob ein Kreditnehmer einen Bürgen benötigt, hängt von seiner Bonität ab.
Warum ist Bonität so wichtig
Sollte ein potenzieller Kreditnehmer eine gute Bonität besitzen, ist ein Bürge nicht notwendig. Der Begriff Bonität ist gleichbedeutend mit Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Warum schauen Banken bei potenziellen Kreditnehmern auf deren Bonität? Aus dem einfachen Grund, dass sie sich als Gläubiger so gegen einen Zahlungsausfall absichern wollen.
Immer positiv auf die Bonität wirken sich beispielsweise aus: die Eröffnung eines Girokontos, die Nutzung einer Kreditkarte, der Abschluss eines Mobilfunkvertrages, die pünktliche Rückzahlung von in der Vergangenheit aufgenommenen Krediten. Negativ hingegen wirken sich zu spät oder gar nicht gezahlte Raten, andere Forderungen oder eine Privatinsolvenz aus.
Fallbeispiel
In einem Beispiel möchte Person A ein Auto für 20.000 Euro kaufen, hat aber nicht genügend Geld auf dem Konto. Sie benötigt einen Kredit einer Bank. Da Person A weder ein Haus noch eine Lebensversicherung hat, die sie der Bank als Sicherheit für einen Kredit hinterlegen könnte, verweigert die Bank ihr den Kredit. Aufgrund fehlender Bonität ist Person A in den Augen der Bank nicht kreditwürdig.
Person A kennt allerdings Person B, die über genügend Geld verfügt. Person A bittet Person B die Bürgschaft in Höhe eines von Person A in Anspruch genommenen Kredits bei der Bank zu übernehmen. Hauptschuldner ist Person A, da sie der Bank als Gläubiger vertraglich zusichert, den Kredit in Raten über einen bestimmten Zeitraum zurückzubezahlen. Person B ist Bürge. Einstehen muss der Bürge dann, wenn der eigentliche Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Jede Verbindlichkeit wird dann vom Bürgen übernommen.
Unterschiedliche Arten von Bürgschaften
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Pflichten des Bürgen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
- Ausfallbürgschaft: Bevor der Bürge für den Kredit haftet, muss bereits eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer durchgeführt worden sein.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Es handelt sich hierbei um eine besondere Form der Bürgschaft, die dem Bürgschaftsgläubiger mehr Sicherheit bietet und für den Bürgen ein höheres Risiko darstellt. Der Unterschied zur Ausfallbürgschaft ist, dass der Bürge die Zahlung nicht verweigern kann, bis sämtliche rechtlichen Mittel ausgeschöpft wurden, den Hauptschuldner in die Pflicht zu nehmen.
- Bürgschaft auf erstes Anfordern: Durch diese Bürgschaftsart ist die Bank als Gläubiger in besonderer Weise privilegiert. Der Bürge ist einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und muss direkt zahlen, wenn der Anspruch vom Gläubiger eingefordert wird. Außerdem darf er im Fall eines rechtlich stattgegebenen Widerspruchs das Geld erst im Anschluss zurückfordern.
- Höchstbetragsbürgschaft: Das Haftungsrisiko des Bürgen kann durch eine sachliche, zeitliche oder finanzielle Begrenzung minimiert werden. Durch die Höchstbetragsbürgschaft wird eine absolute Betragsobergrenze festgelegt. Der Bürge geht lediglich ein begrenztes Risiko ein. Er kann beispielsweise für weitere Schulden des Kreditnehmers oder Kosten aufgrund von Rechtsmaßnahmen nicht haftbar gemacht werden.
- Globalbürgschaft: In diesem Fall haftet der Bürge auch für zukünftige Schulden des Kreditnehmers mit der Bank. Sie ist daher nicht zu empfehlen.
Fazit
Bürge kann jeder werden, der volljährig ist und dessen Kreditwürdigkeit besser ist als die eines potenziellen Kreditnehmers. Ein Bürge ist jemand, der für den Kreditnehmer haftet, wenn dieser seine Raten nicht mehr zahlen kann. Ein Bürge profitiert selbst nicht von dem Darlehen. Eine sittenwidrige Bürgschaft ist unwirksam, wenn beispielsweise der Ehemann für die Ehefrau bürgt, also eine enge Verbundenheit zwischen Kreditnehmer und Bürge besteht.
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Auf keinen Fall sollten Sie eine Bürgschaft aus reiner Gefälligkeit übernehmen. Denn wenn der Kreditnehmer tatsächlich zahlungsunfähig wird, kann Sie das finanziell ruinieren. Die Bürgschaft erlischt erst, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde oder die Bürgschaft auf eine andere Person übertragen wird. Sollte der Hauptschuldner zu Tode kommen, erbt der Bürge die Schulden des Kreditnehmers.
Author: Kaitlyn White
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